Bedingungen

  • Ein erstes Gespräch am Telefon ist ganz unverbindlich und kostenlos und dauert maximal 20 Minuten.
  • Ein Termin von 50 Minuten kostet 85€. Ein vereinbarter Termin ist verbindlich, wird aber nur in Rechnung gestellt, sofern Sie nicht 48 Stunden zuvor absagen.
  • Bei der Bezahlung haben Sie die Wahl: Barzahlung gegen Quittung oder Rechnung und Überweisung am Monatsende.

Krankenkassen

Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen in aller Regel nicht die Kosten für Gestalttherapie. In seltenen Fällen werden Kosten für mich als "Heilpraktikerin für Psychotherapie" übernommen, z.B. wenn kein Therapeut mit Kassenzulassung einen freien Platz für Sie hat. Dies wäre bei Ihrer Kasse zu erfragen.

Bei privaten Krankenversicherungen, von denen es rund 60 gibt, sind die Regelungen je nach Gesellschaft und Ihrem persönlichen Tarif äußerst unterschiedlich. Deshalb müssten Sie sich bei Ihrer Kasse erkundigen und sich eine schriftliche Zusage geben lassen. Wichtige Fragen sind dabei:

  • Schließt  Ihr Versicherungsvertrag psychotherapeutische Leistungen nach Ziffer 19.1 ff GebüH durch Heilpraktiker für Psychotherapie ein und was ist zu beachten?
  • Erstattet Ihre Kasse Kosten für Gestaltpsychotherapie bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie?
  • In welcher Höhe pro Stunde und welche Anzahl von Stunden pro Jahr und insgesamt wird erstattet?
  • Welche Bescheinigung mit Diagnose braucht die Kasse von einem Facharzt oder mir als Heilpraktikerin Psychotherapie?

Werden die Kosten  von einer Kasse übernommen, bin ich verpflichtet eine Diagnose zu stellen. Am wahrscheinlichsten bleibt es, dass Sie für die gestalttherapeutischen Termine selbst zahlen, was den Vorteil hat, dass Ihnen keine Diagnose zugeordnet wird.